Und so funktioniert es :

 

  • Die Anmeldung erfolgt in der Fahrschule zu unseren Öffnungszeiten oder hier über unsere Homepage.
  • Sollten Sie schon einen Führerschein besitzen, bringen Sie diesen bitte zur Anmeldung mit.
  • 6 Monate vor Ihrem 17 oder 18 Geburtstag (Ü 18 .... jederzeit:) können Sie sich bei uns anmelden 
  • Unseren Fahrschülern bieten wir eine Fahrschülerunfallversicherung an. 

Diese Fahrschülerunfallversicherung ist ein Service für unsere Fahrschüler der zusätzlich abgeschlossen werden kann.

Sie sind während Ihrer Ausbildung über ihre eigene Unfallversicherung versichert.


  • Den Führerscheinantrag bitte per Post Einschreiben/Einwurf an das Landratsamt schicken
  • Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Antrag

 

biom.Lichtbild, Sehtest, Erste Hilfe Kurs, Personalausweis, Kopie

(außer bei Kl. A und A2 und Mofa) 

  • Theorieunterricht kann sofort nach der Anmeldung besucht werden.Ein Probeunterricht ist jederzeit möglich.
  • Die theoretische und praktische Ausbildung wird miteinander verknüpft:

Sie beginnen schon nach ein paar Theoriestunden mit dem Fahren.

Eine Verzahnung der Ausbildung (von Theorie und Praxis) findet somit statt.

Sie können natürlich auch zuerst die Theorieprüfung ablegen

und danach mit dem Fahren beginnen.

Wir besprechen mit Ihnen zusammen ausführlich Ihren Ausbildungsverlauf.

  • Die Theorieprüfung kann abgelegt werden,

wenn der Führerscheinantrag vom Landratsamt bearbeitet wurde und dieser an den Tüv weitergeleitet worden ist.

Vorraussetzung zum Ablegen der Theorieprüfung sind alle erforderlichen Theoriestunden die vorab besucht werden müssen.

  • Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die beantragte Klasse abgelegt werden.
  • Wenn alle erforderlichen Lernziele erreicht worden sind, kann dann die praktische Prüfung stattfinden. Natürlich müssen Sie sich selbst auch sicher fühlen.

In Absprache mit Ihnen wird für Sie ein Prüfungstermin gewählt.

Frühestens jedoch 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die beantragte Klasse.

Praktische Prüfungen finden bei uns jede Woche statt.

  • Fahrschüler aus Herrsching und Umgebung absolvieren in Starnberg die praktische Prüfung.
  • Fahrschüler aus Dießen und Umgebung absolvieren in Weilheim die praktische Prüfung.
  • Alle Fahrschüler absolvieren die Theorieprüfung in Weilheim oder Starnberg

 

Ausweis

Das gültige Ausweisdokument müssen Sie vor der theoretischen und praktischen Prüfung dem TÜV-Prüfer vorlegen.


Deutsche Staatsbürger:

  • Beachten Sie bitte, dass Sie für die Führerscheinprüfungen (Theorie und Praxis) einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass benötigen.

Ausländische Staatsbürger (EU und Nicht-EU):

  • Beachten Sie bitte, dass Sie für die Führerscheinprüfungen (Theorie und Praxis) einen gültigen Reisepass benötigen.

Der Personalausweis wird nicht anerkannt.

 

Anmeldung

  • Sie können sich vor den Unterrichtszeiten jeweils ab 18.15uhr informieren oder anmelden.
  • Sollten Sie sich online anmelden, dann bereiten wir Ihren Ausbildungsvertrag vor.

Diesen unterschreiben Sie dann, wenn Sie das erste Mal in unsere Fahrschule kommen.

 

Welche Unterlagen?

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung beim Landratsamt:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßen am Unfallort (nur bei den Klassen A1 und AM erforderlich)

Sie können die Unterlagen jederzeit nachreichen, jedoch sollten diese so bald wie möglich uns vorliegen

 

 

Unser Service

Den Antrag geben wir für Sie auf dem zuständigen Rathaus/Landratsamt ab.

Die Bearbeitungszeit des Antrages liegt etwa bei ca.6 Wochen.

Erst wenn der Antrag vom Landratsamt bearbeitet wurde und zum Tüv übermittelt worden ist,

kann die Theoretische Prüfung absolviert werden.

Deshalb ist es sehr wichtig, das alle Unterlagen (Foto, Sehtest, EH Kurs) bei uns abgegeben werden.

Bitte geben Sie Ihre kompletten Unterlagen in der Fahrschule ab.

Alles weitere erledigen wir für Sie.