🌟 Wichtige Information zur „Ferienfahrschule“ 🌟
Missverständnisse & realistische Möglichkeiten
Der Begriff „Ferienfahrschule“ kann leicht missverstanden werden, da er suggeriert, dass man in nur wenigen Wochen während der Ferien die Fahrerlaubnis erwerben könnte.
Rechtlich ist dies jedoch nicht möglich!
🔍 Quelle: Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V., Rundschreiben 389, März 2006
Aber: Fahrerlaubnis in den Ferien? Ja, möglich – unter folgenden Voraussetzungen:
• 🗂️ Rechtzeitige Anmeldung & vollständige Unterlagen:
Bitte reichen Sie ca. 3 Wochen vor Ferienbeginn alle erforderlichen Dokumente ein:
• 📸 Biometrisches Foto
• 🏥 Nachweis des Erste-Hilfe-Kurses (LSM)
• 👁️ Sehtest
• 🆔 Ausweiskopie (für Fahrerlaubnisbewerber)
• 👥 Bei BF17: Unterlagen der Begleitpersonen
(Bearbeitungszeit: ca. 4 -8Wochen)
• 🗓️ Fahrstundenplanung:
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, muss die Planung der praktischen Fahrstunden spätestens 2 Wochen vor Ferienbeginn abgeschlossen sein.
Aus pädagogischer Sicht ist eine regelmäßige Fahrpraxis sinnvoll: 3 bis 4 Fahrstunden pro Woche ermöglichen eine optimale Verarbeitung des Erlernten – tägliche oder sogar zweimal tägige Fahrstunden sind kontraproduktiv.
Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie eine individuelle Beratung?
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Seite und unterstützen Sie bei Ihrer optimalen Fahrausbildung!