🚗 BF17 – Begleitetes Fahren ab 17


👦 Wer darf fahren?


 Fahranfänger ab 17 Jahren mit bestandener Prüfung

 Begleitperson ist bei jeder Fahrt Pflicht (muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein)



📚 Ausbildung



🕔 Start mit 16 ½ Jahren (Klasse B/BE)

👨‍👩‍👧 Zustimmung beider Elternteile erforderlich

📖 Ausbildungsinhalte wie bei der regulären Klasse B



📝 Prüfungen



📕 Theorieprüfung: Frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag

🚘 Praxisprüfung: Frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

🎉 Nach Bestehen gibt es eine befristete Prüfbescheinigung (gültig in Deutschland)

🔞 Bis zum 18. Geburtstag nur mit Begleitperson fahren

🛵 Klassen AM & L (Moped, Traktor) dürfen ohne Begleitung gefahren werden

 Probezeit beginnt sofort mit Erhalt der Prüfbescheinigung



📜 Prüfbescheinigung = Führerschein?



 Gilt als vorläufiger Führerschein

📌 Enthält keine Foto, deshalb immer zusätzlich Personalausweis/Reisepass mitführen

🎂 Mit 18 gibt’s automatisch den Kartenführerschein

📆 Bis max. 3 Monate nach dem 18. Geburtstag darf noch mit der Prüfbescheinigung (auch ohne Begleitung) gefahren werden



👥 Die Begleitperson



 Mindestens 30 Jahre alt

 Seit 5 Jahren durchgehend Führerschein Klasse B

 Max. 1 Punkt in Flensburg

⚠ 0,5-Promille-Grenze & keine berauschenden Mittel!


👨‍🏫 Aufgaben der Begleitperson:

 Ansprechpartner & Unterstützung

 Sicherheit vermitteln

 Kein Fahrlehrer! Darf nicht ins Fahren eingreifen

Fahrschule Becht

Inhaberin :Verena Becht

 

Johannisstr.19

86911 Dießen am Ammersee

 

Info:

jederzeit möglich gerne per

Telefon, Sms oder Whatsapp 

 

Anmeldung:

siehe hier rechts

„Online Anmeldung“

Sie können uns jederzeit 

unter 0174/ 24 10 559 erreichen

 

08807/949431 nur Anrufbeantworter

 

 

  

Handy Frau Becht

0174 - 24 10 559

     

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fahrschulebecht@icloud.com