🚗 BF17 – Begleitetes Fahren ab 17
👦 Wer darf fahren?
✅ Fahranfänger ab 17 Jahren mit bestandener Prüfung
✅ Begleitperson ist bei jeder Fahrt Pflicht (muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein)
📚 Ausbildung
🕔 Start mit 16 ½ Jahren (Klasse B/BE)
👨👩👧 Zustimmung beider Elternteile erforderlich
📖 Ausbildungsinhalte wie bei der regulären Klasse B
📝 Prüfungen
📕 Theorieprüfung: Frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
🚘 Praxisprüfung: Frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
🎉 Nach Bestehen gibt es eine befristete Prüfbescheinigung (gültig in Deutschland)
🔞 Bis zum 18. Geburtstag nur mit Begleitperson fahren
🛵 Klassen AM & L (Moped, Traktor) dürfen ohne Begleitung gefahren werden
⏳ Probezeit beginnt sofort mit Erhalt der Prüfbescheinigung
📜 Prüfbescheinigung = Führerschein?
✅ Gilt als vorläufiger Führerschein
📌 Enthält keine Foto, deshalb immer zusätzlich Personalausweis/Reisepass mitführen
🎂 Mit 18 gibt’s automatisch den Kartenführerschein
📆 Bis max. 3 Monate nach dem 18. Geburtstag darf noch mit der Prüfbescheinigung (auch ohne Begleitung) gefahren werden
👥 Die Begleitperson
✅ Mindestens 30 Jahre alt
✅ Seit 5 Jahren durchgehend Führerschein Klasse B
✅ Max. 1 Punkt in Flensburg
⚠ 0,5-Promille-Grenze & keine berauschenden Mittel!
👨🏫 Aufgaben der Begleitperson:
✔ Ansprechpartner & Unterstützung
✔ Sicherheit vermitteln
❌ Kein Fahrlehrer! Darf nicht ins Fahren eingreifen