Ferienfahrschule

Der Begriff "Ferienfahrschule" ist eigentlich nicht korrekt formuliert.
Es erweckt den Eindruck, als könnte man irgendwo in Deutschland Ferien machen und nebenbei in ein paar Wochen (z.B in 2 Wochen) die Fahrerlaubnis erwerben. 


Rechtlich ist dies nicht möglich!!!

 

 

Prüfort Regelung

Quelle: Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V., Rundschreiben 389, März 2006

 

 

Die Möglichkeit die Fahrerlaubnis in den Ferien erlangen zu können gibt es schon, aber dafür sind folgende Voraussetzungen nötig:

 

Bei der Anmeldung in der Fahrschule müssen ca 3 Wochen vor Ferienbeginn alle erforderlichen Papiere (biom.Foto, Erste Hilfe Kurs (LSM), Sehtest, Ausweiskopie (Fahrerlaubnisbewerber) und ggf. bei BF17 alle Unterlagen der Begleitpersonen der Fahrschule vorliegen.  (Bearbeitung ca 4Wochen) 


Die Fahrstundenplanung muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Ferien abgeschlossen sein, um eine vernünftige Planung zu gewährleisten.

 

Aus pädagogischer Sicht macht es keinen Sinn, 

jeden Tag oder sogar 2x am Tag zu Fahren, da das "Erlernte" geistig so nicht verarbeitet werden kann.

 

Eine vernünftige und sinnvolle Fahrstundenplanung wäre bei 3 - 4 Mal in der Woche.