Umzug oder Unzufrieden...........
Sollten Sie mit Ihrer Fahrschule unzufrieden sein oder aus einem anderen Grund gewungen sein die Fahrschule wechseln zu müssen, so ist dies jederzeit möglich.
Die bisherige Fahrschule ist dazu verpflichtet, Ihnen eine Ausbildungsbescheinigung (Theorie und Praxisausbildung) auszuhändigen.
Fehlende Pflichtstunden werden dann in der neuen Fahrschule absolviert.
Es fallen geringe Büro- u. Verwaltungskosten an.
Sollten Sie Theorieunterrichte besuchen müssen, so werden diese anteilig berechnet.
Bei der praktischen Ausbildung wird der Fahrlehrer sich ein Bild über ihre vorherige Ausbildung machen und dort nahtlos die Ausbildung fortsetzen.
Sollten Sie noch Fragen dazu haben, wir beraten Sie gerne!