Neu: ab 01.04.2021

Führerscheinklassen ab 19.01.2013

 

Führerscheinklasse Beschreibung Mindestalter
A: Krafträder mit und ohne Beiwagen sowie dreirädrige Krafträder (Trikes) ohne Leistungsbeschränkung

24 oder
20 bei zweijährigen Besitz der Klasse A2 (praktische Aufstiegsprüfung von Klasse A2 auf A)
Trikes: 21

A1: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm³ und max. 11 KW. Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,1 KW/KG und
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 Km/h und max. 15 KW
16
A2: Krafträder mit und ohne Beiwagen mit max. 35 KW. Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 KW/KG; 18
AM: Kleinkrafträder bis max. 50 ccm³, max. 45 km/h und max. 4 KW und
Dreirädrige Kleinkrafträder/vierrädrige Leichtfahrzeuge bis max. 50 ccm³ und 45 Km/h und max. 4 KW, Leichtfahrzeuge max. 350 Kg (bei Elektromotor ohne Batterie)
16

B/BF17: Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (z.G.) mit einem Anhänger. Anhänger: Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 3,5 t nicht überschreiten. Zahl der Sitzplätze: 8 außer dem Fahrersitz 18
B Automatik: Der Fahrer darf nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen. Eintragung in den Führerschein durch die Schlüsselzahl 78 18
B96: Klasse B Fahrzeug mit einem Anhänger. Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) liegt zwischen 3,5 t und 4,25 t. 18
BE: Klasse B Fahrzeug mit einem Anhänger das nicht unter Klasse B und B96 fällt. Anhänger max 3,5 t z.G. 18
C: Kraftfahrzeuge über 7,5 t z.G. mit einem Anhänger bis 750 Kg 21

CE: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger über 750 Kg z.G. 21
C1: Kraftfahrzeuge über 3,5 t z.G. bis 7,5 t z.G. mit einem Anhänger bis 750 Kg 18
C1E: Kraftfahrzeuge über 3,5 t z.G. bis 7,5 t z.G. mit einem Anhänger über 750 Kg z.G.. Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 12 t nicht überschreiten. 18
D: Omnibus mit einem Anhänger bis 750 Kg z.G. 24
DE: Omnibus mit einem Anhänger über 750 Kg z.G. 24

D1: Omnibus mit einem Anhänger bis 750 Kg z.G.. Max. 8m Länge und max. 16 Fahrgastplätzen. 21

D1E: Omnibus mit einem Anhänger über 750 Kg z.G.. Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 12 t nicht überschreiten. 21
L: Traktor bis 40 Km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h. Mit Anhänger max. 25 Km/h 16
T: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger mehr als 32 Km/h bis max. 60 km/h 16